Live-Writing.
Die "Alt"-Verträge meiner lieben Neukunden sind gekündigt, eingetütet, vor-gedacht formuliert und natürlich auch im Vorfeld mitgeteilt, dass nun die Anrufe der Rückgewinnung folgen.
"Vorherseherin Sommerhoff" hat die Mitte getroffen. Es kommen nämlich trotzdem noch Formulare um die Ecke, die ausgefüllt und unterschrieben nachgeschickt werden müssen, obwohl bereits VOR-formuliert. Das ist der automatische Prozess in Großkonzernen - so wird es zumindest gerne genannt.
Mitarbeiter in Abteilungen von Gesellschaften lesen also nicht! Sie verzögern nur gerne, halten ihre vorgesetzten Richtlinien ein und wollen die Verträge halten. Egal, ob es im Interesse der Kunden ist oder nicht.
So erfolgte nun der erste Anruf mit der Aussage: "Sie wissen schon, dass Sie auch eine Riester-Rente gekündigt haben?" "Eine Riester-Rente, die Förderung zahlt und Steuervorteile hat?" "Sie wissen schon, dass bei Kündigung die Förderung wieder abgezogen wird?"
Mein lieber Kunde hat sich bei dem Anruf folgendes gedacht: "Vielen Dank für Ihren Anruf, lieber Herr Vermittler XY!" "Wir danken Ihnen sehr für die bisherige Zusammenarbeit, jedoch haben wir nun Frau Sommerhoff!" "Sie hat uns eine Ruhestandsplanung erstellt, sämtliche Verträge geprüft und uns ausführlich, geduldig erklärt und aufgezeigt, dass die getroffenen Vorsorgen unseren Zielen und Wünschen nicht entsprechen." "Darüber hinaus haben wir darum gebeten von Rückgewinnungsmaßnahmen abzusehen!"
Somit rief mich mein Kunde an und übermittelte mir 1:1 die stattgefundene Kommunikation.
Ich nehme daher zum Anlass die Riester-Rente - gerne auch zum Weiterleiten - noch einmal zu erklären:
Wer hat´s erfunden?
Walter Riester. Von 1998 bis 2002 Bundesarbeitsminister im Kabinett unter Gerhard Schröder. Er erfand die staatlich geförderte und geforderte Privatvorsorge - die nach ihm benannte Riester-Rente. Herr Riester ist heute eher Referent.
Im Grunde ist ein Riester-Vertrag schonmal gut, denn die Gesetzliche Rente - die Renteninformation, die jährlich ins Haus flattert - ist für den Kamin. Die Riester-Rente wird als Grundbaustein verkauft. Private Vorsorge ist sinnvoll und notwendig. Förderung im Grunde auch - Steuervorteile in Ansparphase ebenso. Diese Art der Altersvorsorge kann sich für Familien lohnen, aber nicht immer! Es kommt darauf an, was man selbst will und ist mit einer Riester je nach Zielsetzung mitten in der Laufzeit oder auch im Nachhinein sogar eine hundertprozentige Auszahlung für wohnwirtschaftliche Zwecke möglich. Diese Entscheidung setzte ich bereits mit anderen, langjährigen Kunden um, die sich sehr über diese Entscheidung freuten.
Wenn das zutrifft, kann eine Riester-Rente also weiterhin Sinn ergeben. Trifft es nicht zu - sprich, wenn diese Maßnahmen für ein Lebensmodell eine untergeordnete Rolle spielen, ist die Riester-Rente kein brauchbarer Vertrag. Die Vertragsgestaltung ist viel zu bürokratisch, viel zu teuer, viel zu unprofitabel, egal, ob Förderung oder Steuervorteil draufsteht. Da können sich die Riester-Profi-Verkäufer noch so anstrengen mit ihrem mathematischen Gekrickel am Flipchart. Die Riester-Rente ist ein starrer Vertrag. Starr, stur und GANZ EINFACH eine an die Wand gefahrene Idee, weshalb der Verkauf in jeglichen Verkaufsstrecken bereits eingestellt wurde.
Die Riester-Rente zahlt zwar Förderung und verspricht Absetzung in der jährlichen Steuererklärung, doch wird sie bei Ablauf voll verrentet - auf Langlebigkeit. Langlebigkeit ist eine Zahl, die nach statistischem Bundesamt festgelegt wird. Du wirst daher in der Kalkulation für die Rentenzahlungen uralt. Darüber hinaus wird sie bei Ablauf nachgelagert besteuert - so wie die Gesetzliche Rentenversicherung. Das bedeutet Netto: 50% oder noch einfacher maximal das, was du eingezahlt hast. Garantie kostet ja auch.
Und bei Kündigung? Was passiert dann?
"Sie wissen schon, dass die Förderung abgezogen wird?"
JA, so wurde es ja geschrieben - im Kündigungsschreiben. "ICH ERKLÄRE MICH DAMIT EINVERSTANDEN!"
Es wird einfach nicht gelesen.
Und, weil wir schon dabei sind, erkläre ich auch gerne weitere Produkte, wie die RÜRUP oder die betriebliche Altersvorsorge...
Auch zum Weiterleiten - für alle Fälle, für die in Zukunft stattfindenden Beratungen mit Neukunden. Wie bereits erwähnt, können Verträge je nach Lebensmodell, Berufsstatus und Zielsetzung Sinn ergeben, müssen jedoch nicht. Machen sie keinen Sinn, passen sie nicht in die vorher genannten Parameter, sind sie nicht zeitgemäß oder einfach nur im Gegensatz zu anderen Produkten unvorteilhaft umgesetzt und führen nicht zum Ziel, wird gekündigt.
Daniela Sommerhoff